Corona – Infobrief für Personensorgeberechtigte vom 08.01.2021


Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie alle längst aus der Presse und den digitalen Medien wissen, haben die aktuellen Infektionszahlen dazu geführt, dass unsere Landesregierung und das Schulministerium weitere notwendige Maßnahmen zur Infektionseindämmung beschlossen haben.

Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.

In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, dem 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.

Stellen Sie sich daher bitte darauf ein, dass Ihre jeweilige Klassenleitung mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird, um den Distanzunterricht durchführen zu können. Die Umsetzung des Distanzunterrichts wird am Montag, dem 11.01.2021, spätestens aber am Mittwoch, dem 13.01.2021 beginnen.

Sie als Eltern oder Personensorgeberechtigte sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Bitte versuchen Sie dabei Ihr Kind nach besten Möglichkeiten zu unterstützen. Hier sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Etablierung des Distanzunterrichts dazu geführt hat, dass auch für diesen Unterricht die Schulpflicht gilt. Ihr Kind ist also zu einer Teilnahme verpflichtet, fehlende Teilnahme muss von uns als unentschuldigtes Fehlen nachgehalten werden.

Um Ihre zusätzliche Belastung zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird!

Ab Montag, dem 11. Januar 2021, besteht auch in unserer Schule ein Betreuungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler, die nach Ihrer Erklärung nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte.

Die Anmeldung hierfür kann zunächst telefonisch über die jeweilige Klassenleitung erfolgen, muss dann aber über ein Anmeldeformular erfolgen, das Ihnen bei Bedarf durch Ihre Klassenleitung oder auch durch das Sekretariat zur Verfügung gestellt werden wird).

Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt.

Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.

Während der Betreuung besteht für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Einhaltung der bekannten Hygieneregelungen.

Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird. Bezüglich dieser häuslichen Unterstützung sprechen Sie sich bitte direkt mit Ihren Schulbegleiterinnen ab.

Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben,

da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass der Elternsprechtag in digitaler Form als Videokonferenz abgehalten werden muss. Die Klassenleitung wird Sie informieren, wie zu verfahren ist. In der Termingestaltung werden wir Sie so flexibel wie möglich unterstützen, indem wir in der Woche

vom 25. – 29. Januar 2021 Termine anbieten werden.

Zuletzt hier der Ausblick des Schulministeriums auf die weitere Entwicklung ab dem 01.02.2021:

Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werden Sie über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informiert werden.

Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin dadurch, dass Sie Ihren Kindern diese Notwendigkeiten immer wieder erklären und auch weiterhin Gehör für die Nöte Ihres Kindes finden!

Wenn alle mithelfen, werden wir gesund durch diese herausfordernde Zeit kommen!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte zunächst immer an Ihre jeweiligen Klassenleitungen.

Bitte besuchen Sie auch regelmäßig unsere Website „foerderschule-vollmerhausen.de“!

Aktuelle Informationen können Sie auch immer bei Ihrer Klassenleitung einholen.

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden!

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Bever