Corona – Infobrief für Personensorgeberechtigte vom 28.01.2021


Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler unserer Schule,

mit der heutigen Schulmail informierte das Ministerium für Schule und Wissenschaft über den weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021. 

Aktuelle Informationen über Erkenntnisse zum Pandemiegeschehen aus Großbritannien, Irland und auch aus außereuropäischen Ländern werden als beunruhigend eingeschätzt und mahnen daher zur Vorsicht. 

Daher setzt das Land NRW den Beschluss der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 19.01.21 weiterhin konsequent um. Für den Schulbetrieb in NRW gelten daher ab dem 01.02.2021 folgende Regelungen:  

  1. Der Unterricht wird grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. 
    Der Distanzunterricht unterliegt weiterhin den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO). Es besteht also weiterhin gleichgestellt die Teilnahmepflicht für alle      Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht!
  2. Klassenarbeiten sollen in der Zeit vom 1. – 12. Februar 2021 nicht geschrieben werden. 
  3. Die schulische Nutzung des Schulgebäudes bleibt bis 14.02.2021 weitgehend untersagt.
  4. Bei allen Angeboten und Veranstaltungen in den Schulräumen gelten weiterhin die bekannten Regeln der CoronaBetrVO für den Infektionsschutz.
  5. Unsere Schule bietet weiterhin allen Schülerinnen und Schülern unserer Schule ein freiwilliges Unterstützungsangebot an, wenn im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes und gleichwertiges Lernumfeld zur Verfügung steht. 
    Eine Bedarfsanmeldung nehmen Sie bitte über Ihre jeweilige Klassenleitung vor.
  6. Für uns als Schule besteht nun darüber hinaus die Möglichkeit, Ihnen eine freiwillige Teilnahme Ihres Kindes an unseren Unterstützungsangeboten vorzuschlagen, wenn wir dies für sinnvoll halten. Dies ist bereits geschehen und richtet sich fortlaufend nach unseren Beobachtungen zur jeweiligen Wirksamkeit des Distanzunterrichts.

Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen also auch wenn sie sich in der Schule befinden an ihrem Distanzunterricht teil. 

Die Landesregierung versichert Ihnen, Sie rechtzeitig über ihr weiteres Vorgehen zu informieren, insbesondere zum Schulbetrieb ab dem 15.02.2021.  

Bitte besuchen Sie auch weiterhin regelmäßig unsere Website „www.foerderschule-vollmerhausen.de“!

Aktuelle Informationen können Sie auch immer über schoolfox, bei Ihrer Klassenleitung oder beim Sekretariat einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Bever