Schulstart und Testpflicht

 

 

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

wir hoffen, Sie hatten schöne Feiertage und sind gut und vor allem gesund ins neue Jahr gestartet.

Am Montag startet die Schule und um den Schulbesuch so coronasicher wie möglich zu machen, hat das Schulministerium eine kleine Änderung in der Teststrategie vorgenommen. Ab Montag werden vorerst alle Kinder verpflichtend an den Testungen in der Schule teilnehmen. Das heißt, dass auch geimpfte und genesene Kinder den Test machen müssen!

Eine kleine Ausnahme gibt es bei den genesenen Schülern, die dürfen erst nach 8 Wochen wieder an der Testung teilnehmen, da bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können.

Zudem startet ab dem 10. Januar 2022 planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren, das ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den sicheren Schulstart leistet. Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. 

Ihnen noch schöne restliche Ferientage!

Herzliche Grüße

C. Mertens & C. Schmitt

Maskenpflicht ab 02.12.2021

 

 

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
ab dem 02.12.2021 kehrt die Maskenpflicht am Sitzplatz und in der FOGS zurück.

Den genauen Wortlauf finden Sie hier:

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Viele Grüße,

C. Mertens & C. Schmitt

Maskenpflicht ab 02.11.2021

 

 

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
ab nächster Woche entfällt die Maskenpflicht für Schüler*innen am Sitzplatz in der Schule.

Den genauen Wortlauf finden Sie hier:

“- Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

– Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.

– Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

– Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
(…)
– Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.”

Viele Grüße und ein schönes langes Wochenende!

C. Mertens & C. Schmitt

Infos zum Schulstart

 

 

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte, 

am kommenden Mittwoch startet wieder die Schule. Die Coronaregeln bleiben, wie vor den Ferien bestehen:

Pflicht zum Tragen einer Maske

Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen

einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im

Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht

besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung.

Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske

verzichtet werden.

Testungen

Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen

Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten. Von dieser

Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen

ausgenommen.

Bei uns kommen weiter die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz.

Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zu

gewährleisten, würden wir uns darüber freuen, wenn Sie Ihr Kind unmittelbar vor dem ersten Schultag testen lassen würden.

Wir freuen uns wieder gemeinsam in das neue Schuljahr starten zu können.

Herzliche Grüße

C. Mertens & C. Schmitt

Anpassung der Maskenpflicht

 

 

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

die Coronabetreuungsverordnung wird angepasst.

Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.

Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

C. Mertens & C. Schmitt

Infobrief 27.05.

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie bereits aus der Presse erfahren konnten, kann der Unterricht wegen des Covid-bezogenen Koinzidenzwertes, der im OBK nun bereits seit etlichen Tagen unter dem Wert von 100 liegt (und in der Tendenz weiter fällt), ab dem 31.05.2021 wieder als Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden.

Das neue Pool-Testverfahren wird dabei fortgesetzt werden und trägt daher weiterhin dazu bei, dass etwaige Erkrankungen schnell festgestellt werden können.

Die Schülerbeförderung ist hinreichend vorbereitet, so dass Ihr Kind am Montag, dem 31.05.2021 wie früher gewohnt, morgens von einem Taxi abgeholt werden wird (und natürlich auch nach Hause gebracht werden wird).

Ich selbst möchte mich bei dieser Gelegenheit bei Ihnen verabschieden. Ab dem 01.06.2021 werde ich in den Ruhestand gehen.

Für Ihre Kooperation, etliche gute und wirksame Gespräche im Sinne einer gelingenden Entwicklung Ihres Kindes möchte ich mich abschließend bedanken, genauso wie für Ihre sonstige Unterstützung in den vielfältigsten Bereichen.

Für die Zukunft wünsche ich Ihnen und Ihrer ganzen Familie alles Gute, vor allem Gesundheit und viel Ausdauer und Zuversicht in dieser herausfordernden Zeit der Pandemie. Ich selbst empfinde es als sehr bedauerlich, dass eine Verabschiedung in gewohnter Art und Weise nicht möglich sein wird.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass unsere Arbeit in gewohnter Art fortgesetzt werden wird. Unsere Schule ist sächlich wie auch personell gut aufgestellt, auch über dieses Schuljahr hinaus.
Unser Kollege Herr Schmitt ist zwischenzeitlich mit der kommissarischen Leitung betraut worden und wird Ihr neuer Ansprechpartner sein.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Hans-Georg Bever Schulleiter

Wie es nach Pfingsten weiter geht

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler, wie Sie bereits aus der Presse erfahren konnten, kann der Unterricht wegen des Covid-bezogenen Koinzidenzwertes, der im OBK nun bereits seit einigen Tagen unter dem Wert von 165 liegt (und in der Tendenz weiter fällt), nach den Pfingstferien, also ab dem 26.05.2021, voraussichtlich als Wechselunterricht stattfinden.

Das neue Pool-Testverfahren setzt einen täglichen Wechsel des Schulbesuchs für Ihr Kind voraus. Täglich wird Ihr Kind also zwischen Präsenzunterricht und Distanzunterricht wechseln. Es gibt dann keine wöchentlichen Wechsel mehr.

Um den Wechselunterricht organisatorisch umzusetzen, haben wir unsere Schülerinnen und Schüler in zwei Gruppen, Gruppe 1 und Gruppe 2, eingeteilt. Die unten stehende Einteilung ermöglicht es Ihnen, bis zum Schuljahresende zu verfolgen, an welchem Tag Ihr Kind vom Taxi abgeholt werden wird.

Ihre Klassenleitung gibt Ihnen die Auskunft, zu welcher Gruppe Ihr Kind gehört.

Kinder in der Notgruppe werden natürlich täglich abgeholt.

Ausgenommen vom Wechselunterricht bleiben zunächst auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse, die sich bis zum Abschluss ihrer Prüfungen am 27.05.2021 weiterhin im Präsenzunterricht befinden und am 21.06.2021 die Schule verlassen werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hans-Georg Bever Schulleiter

Infos zum Lolli-Test

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben werden, muss der Unterricht wegen des Covid-bezogenen Koinzidenzwertes, der über im OBK über 165 liegt, weiterhin als Distanzunterricht stattfinden. Ausgenommen hiervon bleiben weiterhin wie bisher die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können.

 

Unsere Covid-Selbst-Testungen, haben sich inzwischen gut eingespielt und sind bisher alle mit negativem Ergebnis verlaufen.

 

Um die Testungen weiterhin für unsere Schülerinnen und Schüler zu vereinfachen, aber auch um die Testgenauigkeit und damit die Sicherung des Gesundbleibens erheblich zu steigern, wird ab nächstem Montag, dem 10.05.2021 eine neue Test-Form stattfinden!

 

Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten dieses neue Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Mit dem neuen „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, wird dann zweimal pro Woche auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer.

Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor ausgewertet.

Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.

 

Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?

Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Bei Wechselunterricht wird dieser in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.

 

Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?

Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung. Wir informieren Sie dann umgehend. Aus organisatorischen Gründen kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt. Über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte in diesem Fall werden Sie zusätzlich von uns informiert.

Für den Fall einer notwendigen Zweit-Testung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Testkid für diese Testung mit nach Hause. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist.

Bei Schwierigkeiten mit der Nachtestung sind Sie als Personensorgeberechtigte verpflichtet, auf Ihren Arzt zuzugehen, damit dieser die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten kann.

 

Bitte beachten Sie in diesem Fall:

 

Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich!

 

Weitere Informationen zu dem Lolli-Test finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests .

 

Einfache Erklär-Videos hierzu finden Sie hier

https://www.schulministerium.nrw/animiertes-erklaervideo-zum-lolli-test-0 

https://www.schulministerium.nrw/erklaervideo-zum-lolli-test-mit-andre-gatzke-0 .

 

Dieses neue Verfahren hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser eindämmen zu können und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben.

 

Damit verbunden ist beabsichtigt, dass sich auch der Weg für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Sorgeberechtigte für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch eröffnet.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hans-Georg Bever

            Schulleiter

 

Wie es ab dem 19. April weitergeht

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben werden, hat der Landrat vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Infektionslage entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, dem 19. – 30. April 2021, ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird. 


Ausgenommen hiervon bleiben weiterhin nur, wie bisher, die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die bisherigen Regelungen fort. Für die Durchführung des Präsenzunterrichts gelten weiterhin die strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz.



Darüber hinaus wird es wie angekündigt ab der kommenden Woche eine grundsätzliche, verbindliche Testpflicht mit wöchentlich verpflichtenden Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen, die höchstens 48 Stunden zurückliegt, bzw. die Testung durch die Eltern vor Ort in der Schule durchführen zu lassen.

Bitte beachten Sie:
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht oder der Notgruppe teilnehmen!


Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, wird ab dem 19. April 2021 auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Bei Notwendigkeit einer besonderen Betreuung bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 7-9 kann nach Rücksprache ebenso eine Betreuung eingerichtet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Klassenleitung bezüglich dieser Möglichkeit!
Das notwendige Antrags-Formular erhalten Sie bei Ihrer Klassenleitung oder bei unserem Sekretariat. 


In unserer Fördernden OGS ist weiterhin ausschließlich für die bisherigen OGS-Kinder der sogenannte eingeschränkte Pandemiebetrieb zulässig, sofern für diese Kinder die Notbetreuung beantragt wurde.

Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden in der kommenden Schulwoche fortgesetzt im Distanzunterricht beschult. Ihre Klassenleitung wird Ihnen die notwendigen Informationen zukommen lassen.

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hans-Georg Bever
Schulleiter

Infobrief 09. April

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie bereits seit gestern aus der Presse erfahren haben, hat die Landesregierung insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.
Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die bisherigen Regelungen fort.

Für die Durchführung des Präsenzunterrichts gelten weiterhin die strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz.

Darüber hinaus wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche, verbindliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen, die höchstens 48 Stunden zurückliegt. 
Bitte beachten Sie: Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen!

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, wird ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Bei Notwendigkeit einer besonderen Betreuung bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 7-9 kann nach Rücksprache ebenso eine Betreuung eingerichtet werden. 
Bitte wenden Sie sich an Ihre Klassenleitung bezüglich der Möglichkeit zur kurzfristigen Umsetzung der Beförderung! Das Formular zur Anmeldung erhalten Sie auch bei Ihrer Klassenleitung oder bei unserem Sekretariat.
In unserer Fördernden OGS ist wieder ausschließlich für die bisherigen OGS-Kinder der sogenannte eingeschränkte Pandemiebetrieb zulässig, sofern für diese Kinder die Notbetreuung beantragt wurde.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden in der kommenden Schulwoche im Distanzunterricht beschult. Ihre Klassenleitung wird Ihnen die notwendigen Informationen zukommen lassen.
Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hans-Georg Bever
            Schulleiter

Neue Regelungen ab 22. März

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

die Ereignisse haben sich überschlagen.

Der Oberbergische Kreis erlässt unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zur Verhütung der Weiterverbreitung und Bekämpfung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen folgende Allgemeinverfügung:

 

Der Präsenzunterricht an den Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufen I und II ist in dem Zeitraum vom 22. März 2021 bis 26. März 2021 untersagt.

Dies gilt für alle unserer Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme der der Abschlussklasse.

 

Für Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe 6 richten wir wieder eine Notgruppe ein, die auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglicht (Notbetreuung).

 

In unserer Fördernden OGS ist wieder ausschließlich für die bisherigen OGS-Kinder der sogenannte eingeschränkte Pandemiebetrieb zulässig, sofern für diese Kinder die Notbetreuung beantragt wurde.

 

Es ist uns gelungen, diese kurzfristige Entwicklung heute noch vorzubereiten, so dass Ihr Kind am Montag wie bisher vom Schülerspezialverkehr abgeholt werden wird, sofern es entweder zur Abschlussklasse gehört oder ein Notgruppenplatz beantragt wurde.

 

Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden in der letzten Schulwoche im Distanzunterricht beschult. Ihre Klassenleitung wird Ihnen die notwendigen Informationen zukommen lassen.

 

Wenn Sie nichts anderes hören, wird diese Vorgabe nach den Osterferien fortgesetzt.

 

Damit können vor den Osterferien nur noch die Abschluss-Schüler und die Kinder der Notgruppe mit den heute bereits angekündigten Selbsttests getestet werden.

 

Die Durchführung der Selbsttests wird sich daher für beinahe alle Schülerinnen und Schüler auf die Zeit nach den Osterferien verschieben. Ich bitte daher noch einmal darum, dass Sie uns Ihre Widerspruchserklärung zeitnah zukommen lassen, falls Sie mit den Selbsttests nicht einverstanden sein sollten.

 

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Hans-Georg Bever

            Schulleiter

 

Selbsttests für Schüler

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

wie Sie bereits erfahren haben, nehmen seit dem 16.03.2021 in wöchentlichem Wechsel auch wieder die Klassen der Sekundarstufe am Präsenzunterricht teil.

Vor dem Hintergrund eines jedoch weiterhin instabilen, sogar steigenden Infektionsgeschehens (verschärft durch Erstarken neuer Mutationsformen des Covid-Virus‘), sieht die Landesregierung nun im Rahmen der Säulen „Schützen, Impfen, Testen“ Maßnahmen vor, um mit dem Infektionsgeschehen angemessen umzugehen.

 

So sind bereits fast alle Lehrkräfte geimpft worden, darüber hinaus sind gestern Nachmittag

Covid- Selbsttests (sogenannte PoC-Tests) auch an unserer Schule eingetroffen.

 

Alle Schüler sollen vor den Osterferien einmal mit diesen Selbsttests getestet werden.

 

Diese Selbsttests sollen unter Anleitung durch die Klassenleitungen von unseren SchülerInnen selbstständig durchgeführt werden, ohne Hilfestellung durch Lehrkräfte.

 

Die Teilnahme an den Tests ist freiwillig!

Wenn Sie mit der Testdurchführung nicht einverstanden sind, nehmen Sie bitte mit Ihrer Klassenleitung oder unserem Sekretariat Kontakt auf und erklären Sie Ihren Widerspruch!

Sie finden hier eine Widerspruchserklärung als Download, die Sie uns bitte zeitnah zukommen lassen.  Sie können diese Anlage ausdrucken, wir geben Sie Ihrem Kind aber auch mit!

 

Widerspruchserklärung-Selbsttest

 

Bei einem festgestellten positiven Ergebnis müssen wegen der Ungenauigkeit dieser Tests PCR-Tests zur Überprüfung zusätzlich durchgeführt werden. In diesem Fall werden Sie von uns informiert werden, auch über das weitere Vorgehen.

 

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden!

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hans-Georg Bever

            Schulleiter

Wie es ab dem 16.03. weiter geht

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie wieder bereits aus Presse und digitalen Medien erfahren haben, sollen die Schulen in NRW schrittweise weiter geöffnet werden. Vor dem Hintergrund eines jedoch weiterhin instabilen Infektionsgeschehens (verschärft durch Erstarken neuer Mutationsformen des Covid-Virus‘), stellt sich diese schrittweise Öffnung unserer Schule nun wie folgt dar:

Der Unterricht unserer Primarstufe findet weiterhin im wöchentlichen Wechsel von Präsenzunterricht und Distanzunterricht statt. Dabei haben wir uns so organisiert, dass die Notgruppe der Primarstufe weitestgehend aufgelöst werden konnte.

Im Präsenzunterricht soll die Gesamt-Gruppengröße von 6 Kindern weiterhin eingehalten werden.

 

Unsere Klassen 5-9 sollen nun ab dem 16.03.2021 im wöchentlichen Wechsel von Präsenz- und und Distanzunterricht beschult werden. Sie werden ab Mitte nächster Woche von Ihren Klassenleitungen über die Gruppeneinteilungen informiert werden.

Die bisherige Notgruppe 2 (Klassenstufe 5/6) bleibt bestehen.

 

Unsere Abschluss-Schüler verbleiben wie bisher im täglichen Präsenzunterricht.

Die Gruppengrößen wollen wir auch hier weiterhin durch Aufteilungen auf 6 Schüler je Klassenraum beschränken. Notgruppen-Schüler werden im möglichen Rahmen versorgt werden.

 

Die OGS setzt ihren Betrieb im möglichen Rahmen fort, bleibt dabei aber in der Teilnehmerzahl durch wöchentliche Wechsel beschränkt, damit wir fortgesetzt eine Gesundheitserhaltung erreichen zu können.

 

Die Organisation des Schülerspezialverkehrs muss neu erfolgen, so dass wir Ihnen bis zum Ende nächster Woche alle notwendigen Informationen zum Schulbesuch Ihres Kindes ab dem 16.03.2021 geben können. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei Ihrer Klassenleitung oder auch im Sekretariat nach.

 

Während des Präsenzunterrichts und der Betreuung besteht für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler weiterhin die Pflicht zur Einhaltung der bekannten Hygieneregelungen, einschließlich des Tragens einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) für alle Schülerinnen und Schüler.

Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin dadurch, dass Sie Ihren Kindern diese Notwendigkeiten immer wieder erklären und auch weiterhin Gehör für die Nöte Ihres Kindes finden!

 

Wiederholte Bitte um Beachtung:

Am 15.03.2021 ist unsere Schule wegen Durchführung einer Ganztagesfortbildung geschlossen! Es erfolgt auch keine Notgruppenbetreuung und keine Nachmittagsbetreuung.

 

Bitte besuchen Sie auch regelmäßig unsere Website „foerderschule-vollmerhausen.de“!

Aktuelle Informationen können Sie auch immer bei Ihrer Klassenleitung einholen.

 

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hans-Georg Bever,

            Schulleiter

Regelungen ab dem 22.02.2021

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie bereits aus Presse und digitalen Medien wissen, sollen die Schulen in NRW schrittweise ab dem 22.02.2021 wieder geöffnet werden. Vor dem Hintergrund eines jedoch weiterhin instabilen Infektionsgeschehens (verschärft durch Erstarken neuer Mutationsformen des Covid-Virus‘), stellt sich die schrittweise Öffnung unserer Schule nun wie folgt dar:

  • Der Unterricht unserer Primarstufe findet im wöchentlichen Wechsel im Präsenzunterricht und im Distanzunterricht statt. Dabei haben wir uns so organisiert, dass die Notgruppe der Primarstufe aufgelöst werden konnte. Diese Kinder nehmen durchgängig am Präsenzunterricht der jeweiligen Klasse teil. Im Präsenzunterricht wird die Gesamt-Gruppengröße von 6 Kindern eingehalten.
  • Unsere Klassen 5-9 verbleiben zunächst im Distanzunterricht. Die bisherige Notgruppe 2 bleibt hier bestehen.
  • Unsere Abschluss-Schüler nehmen ebenso wie die Schüler der Primarstufe ab dem 22.02.2021 am Präsenzunterricht teil. Die Gruppengrößen haben wir auch hier durch Aufteilungen auf 6 Schüler je Klassenraum beschränken können. Notgruppen-Schüler werden in die aktuellen Gruppen integriert.
  • Die FOGS nimmt ihren Betrieb wieder auf, ist aber zurzeit in der Teilnehmerzahl durch wöchentliche Wechsel so beschränkt, dass wir hoffen können, eine Gesundheitserhaltung erreichen zu können.

Die Organisation des Schülerspezialverkehrs ist nun auch abgeschlossen, so dass Ihnen inzwischen alle Informationen zum Schulbesuch Ihres Kindes von Seiten Ihrer Klassenleitung und Ihres Taxifahrers vorliegen müssten. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei Ihrer Klassenleitung oder auch im Sekretariat nach.

Während des Präsenzunterrichts und der Betreuung besteht für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler weiterhin die Pflicht zur Einhaltung der bekannten Hygieneregelungen.
 Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin dadurch, dass Sie Ihren Kindern diese Notwendigkeiten immer wieder erklären und auch weiterhin Gehör für die Nöte Ihres Kindes finden!

Bitte um Beachtung: 
Am 15.03.2021 ist unsere Schule wegen Durchführung einer Ganztagesfortbildung geschlossen!

Es erfolgt auch keine Notgruppenbetreuung und keine Nachmittagsbetreuung.
Bitte besuchen Sie auch regelmäßig unsere Website „www.foerderschule-vollmerhausen.de“! Aktuelle Informationen können Sie auch immer bei Ihrer Klassenleitung einholen.

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden!
Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Bever

Corona-Infobrief: weiteres Vorgehen

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler unserer Schule,

ich möchte Sie heute wie angekündigt darüber informieren, dass das Schulministeriums mit ihrer
Schulmail vom 11.02.2021 ab dem 22.02.2021 die zunehmende Öffnung der Schulen vorgegeben hat. Diese Wiederöffnung unserer Schule wird zunächst den Primarbereich sowie die Schülerinnen und Schüler im 10. Schulbesuchsjahr, die einen Abschluss anstreben, betreffen.

Über die Umsetzung der Vorgaben wird unser Kollegium am Dienstag, dem 16.02.2021 beraten und Ihnen die Ergebnisse zeitnah berichten.

In der nächsten Woche, von Dienstag, dem 16.02.21 bis Freitag, dem 19.02.21, wird daher die bisherige Form des Distanzunterrichts wie auch die der Notgruppenbetreuung fortgesetzt.

Bitte besuchen Sie auch weiterhin regelmäßig unsere Website „www.foerderschule-vollmerhausen.de“! Aktuelle Informationen können Sie auch immer über schoolfox, bei Ihrer Klassenleitung oder beim Sekretariat einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Bever

Corona-Infobrief: Karnevalstage

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler unserer Schule,

ich möchte Sie heute noch einmal darüber informieren, bzw. auch erinnern, dass gemäß unseres Jahres-Terminplans die unterrichtsfreien Karnevalstage bevorstehen:

  • Zwei unserer beweglichen Ferientage fallen wie in den Vorjahren auf den Freitag nach
    Weiberfastnacht sowie den Rosenmontag.
  • Anders als in den Vorjahren ist dieses Jahr Veilchen-Dienstag nicht frei!
    Hier handelte es sich um den Ausgleichstag für die Adventsfeier aus 2020, die ja nicht stattgefunden hat.

Freitag, der 12.02.2021 und Montag, der 15.02.2021 sind also unterrichtsfrei!
(weder Notgruppe noch Distanzunterricht)

Am Dienstag, dem 16.02.2021 startet der Schulbetrieb dann wieder. Bisher ist allerdings unklar, in welcher Form dies der Fall sein wird.

Voraussichtlich ab Donnerstag, dem 11.02.2021, ist mit neuen Instruktionen des Schulministeriums zu rechnen. Es könnten sich dann Änderungen der aktuellen Abläufe ergeben. Wir werden Sie dann kurzfristig informieren!

Bitte besuchen Sie auch weiterhin regelmäßig unsere Website „www.foerderschule-vollmerhausen.de“! Aktuelle Informationen können Sie auch immer über schoolfox, bei Ihrer Klassenleitung oder beim Sekretariat einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Bever

Corona-Infobrief 28.01.2021

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler unserer Schule,

mit der heutigen Schulmail informierte das Ministerium für Schule und Wissenschaft über den weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021. 

Aktuelle Informationen über Erkenntnisse zum Pandemiegeschehen aus Großbritannien, Irland und auch aus außereuropäischen Ländern werden als beunruhigend eingeschätzt und mahnen daher zur Vorsicht.

Daher setzt das Land NRW den Beschluss der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 19.01.21 weiterhin konsequent um. Für den Schulbetrieb in NRW gelten daher ab dem 01.02.2021 folgende Regelungen: 

 

  1. Der Unterricht wird grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
    Der Distanzunterricht unterliegt weiterhin den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO). Es besteht also weiterhin gleichgestellt die Teilnahmepflicht für alle Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht!
     
  2. Klassenarbeiten sollen in der Zeit vom 1. – 12. Februar 2021 nicht geschrieben werden. 
  3. Die schulische Nutzung des Schulgebäudes bleibt bis 14.02.2021 weitgehend untersagt. 
  4. Bei allen Angeboten und Veranstaltungen in den Schulräumen gelten weiterhin die bekannten Regeln der CoronaBetrVO für den Infektionsschutz. 
  5. Unsere Schule bietet weiterhin allen Schülerinnen und Schülern unserer Schule ein freiwilliges Unterstützungsangebot an, wenn im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes und gleichwertiges Lernumfeld zur Verfügung steht.
    Eine Bedarfsanmeldung nehmen Sie bitte über Ihre jeweilige Klassenleitung vor.
     
  6. Für uns als Schule besteht nun darüber hinaus die Möglichkeit, Ihnen eine freiwillige Teilnahme Ihres Kindes an unseren Unterstützungsangeboten vorzuschlagen, wenn wir dies für sinnvoll halten. Dies ist bereits geschehen und richtet sich fortlaufend nach unseren Beobachtungen zur jeweiligen Wirksamkeit des Distanzunterrichts.

Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen also auch wenn sie sich in der Schule befinden an ihrem Distanzunterricht teil.

 

Die Landesregierung versichert Ihnen, Sie rechtzeitig über ihr weiteres Vorgehen zu informieren, insbesondere zum Schulbetrieb ab dem 15.02.2021. 

 

Bitte besuchen Sie auch weiterhin regelmäßig unsere Website „www.foerderschule-vollmerhausen.de“!

Aktuelle Informationen können Sie auch immer über schoolfox, bei Ihrer Klassenleitung oder beim Sekretariat einholen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Bever

Corona-Infobrief 08.01.2021

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie alle längst aus der Presse und den digitalen Medien wissen, haben die aktuellen Infektionszahlen dazu geführt, dass unsere Landesregierung und das Schulministerium weitere notwendige Maßnahmen zur Infektionseindämmung beschlossen haben.

Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.

In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, dem 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.

Stellen Sie sich daher bitte darauf ein, dass Ihre jeweilige Klassenleitung mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird, um den Distanzunterricht durchführen zu können. Die Umsetzung des Distanzunterrichts wird am Montag, dem 11.01.2021, spätestens aber am Mittwoch, dem 13.01.2021 beginnen.

Sie als Eltern oder Personensorgeberechtigte sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Bitte versuchen Sie dabei Ihr Kind nach besten Möglichkeiten zu unterstützen.

Hier sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Etablierung des Distanzunterrichts dazu geführt hat, dass auch für diesen Unterricht die Schulpflicht gilt. Ihr Kind ist also zu einer Teilnahme verpflichtet, fehlende Teilnahme muss von uns als unentschuldigtes Fehlen nachgehalten werden.

 

Um Ihre zusätzliche Belastung zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird!

Ab Montag, dem 11. Januar 2021, besteht auch in unserer Schule ein Betreuungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler, die nach Ihrer Erklärung nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte.

Die Anmeldung hierfür kann zunächst telefonisch über die jeweilige Klassenleitung erfolgen, muss dann aber über ein Anmeldeformular erfolgen, das Ihnen bei Bedarf durch Ihre Klassenleitung oder auch durch das Sekretariat zur Verfügung gestellt werden wird).

Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

 

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt.

Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.

Während der Betreuung besteht für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Einhaltung der bekannten Hygieneregelungen.

Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird. Bezüglich dieser häuslichen Unterstützung sprechen Sie sich bitte direkt mit Ihren Schulbegleiterinnen ab.

Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben,

da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass der Elternsprechtag in digitaler Form als Videokonferenz abgehalten werden muss. Die Klassenleitung wird Sie informieren, wie zu verfahren ist. In der Termingestaltung werden wir Sie so flexibel wie möglich unterstützen, indem wir in der Woche

vom 25. – 29. Januar 2021 Termine anbieten werden.

Zuletzt hier der Ausblick des Schulministeriums auf die weitere Entwicklung ab dem 01.02.2021:

Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werden Sie über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informiert werden.

Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin dadurch, dass Sie Ihren Kindern diese Notwendigkeiten immer wieder erklären und auch weiterhin Gehör für die Nöte Ihres Kindes finden!

Wenn alle mithelfen, werden wir gesund durch diese herausfordernde Zeit kommen!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte zunächst immer an Ihre jeweiligen Klassenleitungen.

 Bitte besuchen Sie auch regelmäßig unsere Website „foerderschule-vollmerhausen.de“!

Aktuelle Informationen können Sie auch immer bei Ihrer Klassenleitung einholen.

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden!

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Bever

Corona-Infobrief 11.12.2020

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler unserer Schule,

die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben sich noch nicht als ausreichend erwiesen. 

Dies ist der Grund, warum das Schulministerium nun beschlossen hat, die bisherigen Regelungen im Rahmen eines Lockdowns vorübergehend auch für Schulen auszuweiten.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen für unsere Schule:

Für alle unsere Lerngruppen gilt, dass Sie Ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen können. 

Sie als Personensorgeberechtigte müssen hierfür unserer Schule gegenüber schriftlich mitteilen, ob Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. 

Uns reicht hierfür eine Mail über unseren schulinternen Messenger-Dienst „Schoolfox“ oder auch eine Email an info@foerderschule-vollmerhausen.de .

Da am 14.12.2020 wegen unserer internen Fortbildungsveranstaltung kein Unterricht stattfindet, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind ab dem 15.12 bis zum 18.12.2020, vom Unterricht in der Schule zu befreien.

Wir bitten Sie aus organisatorischen Gründen, dies der Klassenleitung oder der Schule bis Samstag, 12.12.2020, 12.00 Uhr mitzuteilen!

Falls wir bis zu diesem Zeitpunkt keine Meldung von Ihnen erhalten haben sollten, wird sich die jeweilige Klassenleitung mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen, damit Absprachen festgelegt werden können.

 

Die Abmeldung vom Präsenzunterricht, die wir vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens empfehlen, führt dann automatisch zur verpflichtenden Teilnahme am Distanzunterricht, der von der jeweiligen Klassenleitung durchgeführt wird. 

Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll.

Die Schüler, die sich in Quarantäne befinden, setzen die Teilnahme am Distanzunterricht bis zum 18.12.2020 fort, hier besteht keine Option, vor den Weihnachtsferien wieder in den Präsenzunterricht zurückzukehren.

Bitte besuchen Sie auch weiterhin regelmäßig unsere Website „www.foerderschule-vollmerhausen.de“!

Aktuelle Informationen können Sie auch immer bei Ihrer Klassenleitung oder dem Sekretariat einholen.

Wir bitten Sie insgesamt um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine fortgesetzte gesunde Adventszeit!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Hans-Georg Bever

Corona-Infobrief 02.10.2020

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 01.10.2020 hat das Schulministerium in Zusammenhang mit der aktualisierten Corona-Schutzverordnung Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen neue Regelungen vorgegeben.

Demnach besteht für unsere Schüler der Primarstufe im Klassenraum ab dem 01.10.2020 keine Maskenpflicht mehr.

Eine Besonderheit ist jedoch jetzt im Oberbergischen Kreis eingetreten:

Der hiesige 7-Tage-Inzidenz lag gestern bei 35,6 (Stand: 01.10.2020, 00:00 Uhr).

Laut Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen (§15a Absatz 2) sind ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehen abzustimmen und umzusetzen.

Der Oberbergische Kreis hat daher mit den maßgeblichen Behörden abgestimmt, dass ab dem 02.10.2020 bis zum 09.10.2020 im gesamten Oberbergischen Kreis keine privaten Feiern im öffentlichen Raum mit mehr als 50 Teilnehmern gestattet sind. Die Regelungen für den Oberbergischen Kreis sind in einer Allgemeinverfügung unter www.obk.de/oebs nachzulesen.

In diesem Zusammenhang hat der Landrat Jochen Hagt die dringende Empfehlung ausgesprochen, dass Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräfte an weiterführenden Schulen auch im Unterrichtsraum grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung tragen sollten!

(http://www.oberbergischer-kreis.de/cms200/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/71024/index.shtml)

Im Sinne der Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler sowie des Personals unserer Schule habe ich daher angeordnet, dass die Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 5 ab Montag, dem 05.10.2020, wieder gilt.

Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin dadurch, dass Sie Ihren Kindern diese Notwendigkeiten immer wieder erklären und auch weiterhin Gehör für die Nöte Ihres Kindes finden!

Wenn alle mithelfen, werden wir gesund durch diese herausfordernde Zeit kommen!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre jeweiligen Klassenleitungen.

Bitte besuchen Sie auch regelmäßig unsere Website „foerderschule-vollmerhausen.de“!

Aktuelle Informationen können Sie auch immer bei Ihrer Klassenleitung einholen.

 

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden!

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Bever

Corona-Infobrief 04.09.2020

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler unserer Schule,

mit Start ab Dienstag, dem 01.09.2020, sieht die Coronabetreuungsverordnung auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vor, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen.

Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB weiterhin tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen. – Unsere bisherigen Hygiene-Maßnahmen in den Klassen (Händewaschen/Desinfizieren, häufiges Lüften) finden ebenso weiterhin statt wie die Maßnahmen außerhalb des Klassenraums (Maskenpflicht, Abstandsregelung, versetzte Pausen, Raum- Benutzungs-Regelungen). Alle genutzten Räume der Schule werden weiterhin täglich besonders intensiv gereinigt und desinfiziert.

Somit ist durch diese aktuelle Verordnung gewährleistet, dass für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule nun die gleichen Regelungen gelten. Um Klarheit auch für unsere F-OGS-Kinder zu gewährleisten, gelten diese Regelungen auch im Nachmittagsbereich!

In den Pausen darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Während der Essenszeiten in der F-OGS dürfen die MNB an den festen Sitzplätzen auch ohne Mindestabstand abgenommen werden.

Freiwillig dürfen MNB natürlich auch weiterhin im Unterricht getragen werden.

In Erwartung herbstlicher Regenzeiten mit erhöhten Infektionsgefahren aller Art bereiten wir als freiwillige Leistung unserer Schule eine Bereitstellung von zusätzlichen Schul-MNB für alle Schülerinnen und Schüler vor.
Diese werden täglich in unserer Waschmaschine über ca. 150 Minuten bei 95° gewaschen und den Schülerinnen und Schülern jeweils am Folgetag frisch bereitgestellt werden. Durch Kennzeichnungen wird sichergestellt sein, dass die MNB nur jeweils ihren eigenen Träger haben wird.

Dies ist ein freiwilliges Angebot, von dem wir uns als Gewinn geringere Infektionen jeder Art für alle Personen in der Schulgemeinde erhoffen.
Bitte geben Sie Ihrer Klassenleitung eine kurze Rückmeldung, ob Sie mit der Nutzung dieses freiwilligen Angebots einverstanden sind.

Bitte besuchen Sie auch weiterhin regelmäßig unsere Website „www.foerderschule-vollmerhausen.de“! Aktuelle Informationen können Sie auch immer bei Ihrer Klassenleitung oder dem Sekretariat einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Bever

Coronaupdate Schulstart 14.08.2020

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler unserer Schule,

 

Hitzefrei:

alle unsere Klassenräume sind direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt.

Bereits um 8.00 Uhr morgens liegen die Temperaturen zur Zeit > 28° Celsius und steigen dann noch weiter kräftig an.

Klares Denken und Arbeiten sind nicht möglich, gesundheitliche Beeinträchtigungen sind nicht auszuschließen.

Daher möge Ihr Kind an diesen Tagen zu Hause bleiben. Die Klassenleitungen haben Sie bereits informiert und Möglichkeiten für Heimarbeit benannt.

Ich bin überzeugt, dass diese Maßnahme im Sinne aller Beteiligten ist und setze auch Ihr Verständnis voraus.

 

Corona-Informationen:

Mit Start ab Schulbeginn, dem 12.08.2020, jetzt 14.08.2020,, dürfen wieder alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule täglich am Unterricht im gesamten Klassenverband teilnehmen.

Auch unsere F-OGS findet für alle Schülerinnen und Schüler, die bei der F-OGS angemeldet sind, wieder täglich ab dem 17.08.2020 zu den gewohnten Zeiten statt.

 

Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter vor einer Ansteckung hat das Schulministerium neue Regelungen vorgegeben, über die wir Sie hier informieren möchten.

 

Die bisherigen Hygiene-Maßnahmen in den Klassen (Händewaschen/Desinfizieren, häufiges Lüften) finden ebenso weiterhin statt wie die generellen Maßnahmen im Schulgebäude (Maskenpflicht, Abstandsregelung, versetzte Pausen).

 

Während unsere Primarstufenschülerinnen und Schüler im Unterricht ihre Masken, soweit sie sich an ihrem festen Sitzplatz aufhalten, abnehmen dürfen, besteht für alle anderen Schülerinnen und Schüler der Schule eine durchgängige Maskenpflicht.

 

Unsere Stufenstruktur wird weiterhin sicherstellen, dass hinreichende Differenzierung im Unterricht möglich bleibt, auch wenn die Fachraumnutzung strengen Hygienemaßnahmen unterliegt.

 

Dies fordert ihrem Kind viel Disziplin und Durchhaltevermögen ab. Bitte helfen Sie mit, indem Sie Ihrem Kind die Notwendigkeit dieser Maßnahme immer wieder erklären!

 

Sie als Personensorgeberechtigte sind auch weiterhin für die Beschaffung der Masken verantwortlich.

Bitte sorgen Sie auch immer für eine Wechselmaske und das tägliche Reinigen der Maske, damit nicht unnötig Keime immer wieder neu von Ihrem Kind eingeatmet werden.

Alle genutzten Räume der Schule werden weiterhin täglich besonders intensiv gereinigt und desinfiziert.

 

 

Auch in den Taxis werden  die bisherigen Hygiene-Maßnahmen (Maskenpflicht) fortgesetzt.

In der Schule angekommen, werden alle Schülerinnen und Schüler abgeholt und gehen dann sofort in ihre Klassen.

 

Neue Startzeit:

Um die Ansteckungsgefahr in den Pausen zu verringern, werden wir nun versetzte Pausen für jede Stufe durchführen. Dadurch werden Vermischungen der Schülerschaft deutlich geringer gehalten.

Da die Arbeitsbelastung für das Kollegium durch mehr Aufsichten und höhere Betreuungszeiten steigt,

wird  die Schule ab dem 12.08.2020 erst um 8.30 Uhr beginnen, aber wie gewohnt schließen.

Bitte planen Sie ein, dass die Taxis nun morgens  ca. 25 Minuten später kommen werden.

 

Bitte besuchen Sie auch weiterhin regelmäßig unsere Website „foerderschule-vollmerhausen.de“!

Aktuelle Informationen können Sie auch immer bei Ihrer Klassenleitung einholen.

 

Coronaupdate Grundschule

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler unserer Primarstufe,

mit Start ab Montag, dem 15.06.2020, hat das Schulministerium neue Regelungen vorgegeben. Ab diesem Tag sollen wieder alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe täglich Unterricht im gesamten Klassenverband erhalten.

Das Schulministerium möchte damit dem Wunsch vieler Eltern entsprechen, noch vor den Ferien die Möglichkeit geregelter Abläufe in den Familien und bezogen auf den Unterricht herzustellen.

Ansteckungsgefahren werden vom Ministerium auch ohne Abstandsregelung in den Klassen als eher gering eingeschätzt, wenn die sonstigen Hygiene-Maßnahmen fortbestehen.

Diese bisherigen Hygiene-Maßnahmen in der Klasse (Händewaschen/Desinfizieren, häufiges Lüften) finden ebenso weiterhin statt wie die Maßnahmen außerhalb des Klassenraums (Maskenpflicht, Abstandsregelung, versetzte Pausen). Alle genutzten Räume der Schule werden weiterhin täglich besonders intensiv gereinigt und desinfiziert.

Ihr Taxifahrer/Ihre Taxifahrerin wird sich daher wieder rechtzeitig mit Ihnen bezüglich der Abholzeiten in Verbindung setzen.

Auch unsere F-OGS findet für alle Schülerinnen und Schüler, die bei der F-OGS angemeldet sind, wieder täglich statt.

 

Aktuelle Informationen können Sie auch immer bei Ihrer Klassenleitung einholen.

Bitte denken Sie auch daran, einen Termin zu den Elternsprechtagen zu vereinbaren!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans-Georg Bever

 

Wegfall beweglicher Ferientag

 

 

Der geplante Brückentag am Christi Himmelfahrts Wochenende entfällt. Am Freitag den 22.05. findet die Schule statt.

Zudem wird das Sportfest (06.06.) verschoben. Ein neuer Termin wurde noch nicht festgelegt.

Start der Sekundarstufe

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte unser SchülerInnen und Schüler der Sekundarstufe,

 

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Start der Klassen unserer Sekundarstufe (Klassen 5-9, Lerngruppen V Bergen, VI Winkelmann, VII Trossehl, VIII Weiß) voraussichtlich erst ab Montag, 18.05.2020, umsetzbar sein wird.

Die Taxi-Unternehmen werden sich bei Ihnen melden und genaue Abholzeiten durchgeben.

 

Den Start Ihres Kindes entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Terminplan.

Von Ihrer Klassenleitung erfahren Sie, zu welcher Gruppe Ihr Kind gehört.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Bever

(Schulleiter)

 


 

Terminplan P + SEK Gruppen Lehrereinsatz bis Sommerferienferien

Zum Öffnen auf den Terminplan klicken!


 

Corona Infobrief vom 08.05.2020

Wiedereinstieg in die Schule

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit Start ab dem 11.05.2020 hat das Schulministerium neue Regelungen vorgegeben.

Ab dem 11.05.2020 sollen alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1-9 rollierend  wieder die Schulen besuchen.

Wir haben das „Rollsystem“ so organisiert, dass Ihr Kind jeden 4. Tag die Schule besuchen kann.

Damit die Hygienebestimmungen, insbesondere die Sicherheitsabstände eingehalten werden können, haben wir  die Gruppengrößen auf 4-6 Schüler je Gruppe reduziert.

Aus einem  weiteren Datenblatt können Sie entnehmen, wann welche Gruppe in der Schule unterrichtet wird. Dies Datenblatt erhalten Sie voraussichtlich am 11.05.2020.

Von Ihrer Klassenleitung können Sie aber bereits jetzt erfahren, welcher Gruppe Ihr Kind zugeteilt wurde und an welchen Tagen Ihr Kind nächste Woche zur Schule kommen kann..

Nur die 10.Klasse kommt jeden Tag wie gehabt zur Schule!

Für die Woche ab dem 11.05.2020 ist bisher die Taxibeförderung für die 10. Klasse und unsere Grundschüler (Klassen 1-4, Lerngruppen I, II, IV) organisiert. Ihr Taxifahrer wird sich bei Ihnen melden.

Die Beförderung der Schüler der Klassen 5-9 wird, wegen der Kurzfristigkeit dieser neuen Regelung, vermutlich erst ab Mitte der Woche umsetzbar sein. Auch hier wird sich Ihr Taxifahrer bei Ihnen melden.

Bitte besuchen Sie auch weiterhin regelmäßig unsere Website „foerderschule-vollmerhausen.de“!

Aktuellste Informationen können Sie auch immer bei Ihrer Klassenleitung einholen.

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden!

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung

 


 

Terminplan Grundschule

Zum Öffnen auf den Terminplan klicken!


Abläufe, Schutzmaßnahmen und Regeln:

Da uns die Gesunderhaltung aller weiterhin vorrangiges Ziel ist, haben wir Vorkehrungen getroffen und Regeln festgelegt, über die wir Sie hier noch einmal informieren möchten:

  • Die Taxiunternehmen nehmen Kontakt mit Ihnen auf bzgl. der Abholzeiten.
    In den Taxis ist eine Maskennutzung (oder Schal, Halstuch) Pflicht.
  • In der Schule besteht ebenso Maskenpflicht. Masken stellen wir zur Verfügung, allerdings müssen Sie für die erste Fahrt mit dem Taxi selbst für eine Maske sorgen.
  • Die Beschulungszeit startet um 8.15 Uhr und endet jeweils um 11.00 Uhr.
  • Die Schüler werden in Lerngruppen aufgeteilt. In jeder Lerngruppe werden 4-5 Schüler beschult, so dass die Abstandsregeln eingehalten werden können.

Für jeden Schüler ist ein fester Sitzplatz gekennzeichnet.

  • Die Schüler werden am Taxi von Ihren Lehrerinnen abgeholt und gehen sofort in ihre Klassenräume, gemäß Aufteilung und unter Einhaltung der Abstandsregeln. Die Aufteilung erfahren Sie von Ihrer Klassenleitung.
  •  Bei jedem Betreten und Verlassen der Klasse werden die Hände gewaschen.
  • Es gibt keine allgemeinen Pausen. Alle Pausen werden individuell umgesetzt: Butterbrotpause im Klassenraum am jeweiligen Pult
    alle Pausen und Toilettengänge einzelner Schüler werden von einer Lehrkraft begleitet
    alle diese Pausen beginnen und enden mit Händewaschen.
  • Bei den Übergängen und in den Klassen wird die Abstandsregelung
    (1,50m = etwas mehr als doppelte Armlänge) eingehalten.
  • Bei Krankheit bleiben Schüler auf jeden Fall zu Hause bleiben und müssen dann von ihren Personensorgeberechtigten entschuldigt werden.
  • Bei Fieber in der Schule muss der Schüler sofort abgeholt werden.
  • Täglich werden die Klassenräume sowie die Toiletten gereinigt, dies intensiver als üblich.

Kinder, die in unserer OGS angemeldet sind, können an den jeweiligen Schultagen auch die OGS besuchen.

Wenn Sie dies nicht wünschen, muss Ihr Kind allerdings  nach Schulende abgeholt werden!

Uns ist klar, dass Maskenpflicht und Einhaltung der Abstandsregeln eine große Herausforderung besonders für unsere jüngeren Schülerinnen und Schüler darstellen. Das muss mit viel Geduld geübt werden.

Dennoch sollte uns allen klar sein, dass die Gesundheitserhaltung größtes Ziel ist und jeder Schüler eine hohe Verantwortung sich selbst gegenüber wie gegenüber seinen Angehörigen trägt.

Wir erwarten daher Bereitschaft, Zuverlässigkeit und Ausdauer bei der Umsetzung unseres Vorhabens.

Bitte unterstützen Sie uns dadurch, dass Sie Ihren Kindern diese Notwendigkeiten immer wieder erklären und Gehör für die Nöte Ihres Kindes finden!

Wenn alle mithelfen, werden wir gesund durch diese herausfordernde Zeit kommen!

UPDATE: Schulstart für 4.-Klässler verschoben!!!

Der Schulstart für die 4.-Klässler hat sich verschoben. Start ist jetzt nicht der 4. Mai, sondern der 7.Mai!

Die Taxiunternehmen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen und die Abholzeit bekanntgeben.

Corona Infobrief vom 28.04.2020

für Personensorgeberechtigte der 4.-Klässler

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, 04.05.2020, startet der Schulbetrieb nach der Corona–Pause mit „Vorbereitungen für den Übergang“ in die weiterführenden Schulen von 4.-Klässlern.

Die Teilnahme ist verpflichtend für 4.-Klässler, die auf weiterführende Schulen wechseln. Für Schüler, die in der Förderschule verbleiben, ist die Teilnahme an den „Vorbereitungen“ freiwillig.

Sie als Personensorgeberechtigte entscheiden daher über den Ort der Förderung. Die Schüler, die nicht am freiwilligen Unterricht in der Schule teilnehmen, werden mit Unterrichtsmaterial versorgt und lernen zu Hause.

Da uns die Gesunderhaltung aller vorrangiges Ziel ist, haben wir Vorkehrungen getroffen und Regeln festgelegt, über die wir Sie hier informieren möchten:

o Die Taxiunternehmen nehmen Kontakt mit Ihnen auf bzgl. der Abholzeiten. In den Taxis ist eine Maskennutzung (oder Schal, Halstuch) Pflicht.

o In der Schule besteht ebenso Maskenpflicht. Masken stellen wir zur Verfügung, allerdings müssen Sie für die erste Fahrt mit dem Taxi selbst für eine Maske sorgen.

o Die Beschulungszeit startet um 8.15 Uhr und endet um 11.00 Uhr.

o Die Schüler werden in 2 Lerngruppen aufgeteilt beschult. In jeder Lerngruppe werden 4-5 Schüler beschult, so dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. Für jeden Schüler ist der Sitzplatz gekennzeichnet.

o Die Schüler werden am Taxi von Ihren Lehrerinnen abgeholt und gehen sofort in ihre Klassenräume, gemäß Aufteilung und unter Einhaltung der Abstandsregeln.

o Bei jedem Betreten und Verlassen der Klasse werden die Hände gewaschen.

o Die „Vorbereitungen“ beschränken sich auf die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch, und Sachkunde auf den jeweiligen Anspruchsniveaus.

 

Hier die wichtigsten Regeln (neben der Hausordnung):

o Es gibt keine allgemeinen Pausen. Alle Pausen werden individuell umgesetzt:

  • Butterbrotpause im Klassenraum am jeweiligen Pult
  • alle Pausen und Toilettengänge einzelner Schüler werden von einer Lehrkraft begleitet
  • alle diese Pausen beginnen und enden mit Händewaschen.

o Bei den Übergängen und in den Klassen wird die Abstandsregelung (1,50m = etwas mehr als doppelte Armlänge) eingehalten.

o Bei Krankheit bleiben Schüler auf jeden Fall zu Hause und müssen dann von ihren Personensorgeberechtigten entschuldigt werden.

o Hat eine Schülerin oder ein Schüler Fieber in der Schule, muss diese / dieser sofort abgeholt werden.

o Die Turnhalle und der Spielplatz bleiben bis auf weiteres geschlossen.

o Täglich werden die 2 benutzten Klassenräume sowie die Toiletten gereinigt, dies intensiver als üblich.

 

Uns ist klar, dass Maskenpflicht und Einhaltung der Abstandsregeln eine große Herausforderung besonders für unsere jüngeren Schülerinnen und Schüler darstellen. Das muss mit viel Geduld geübt werden.

Dennoch sollte uns allen klar sein, dass die Gesundheitserhaltung größtes Ziel ist und jeder Schüler eine hohe Verantwortung sich selbst gegenüber wie gegenüber seinen Angehörigen trägt.

Wir erwarten daher Bereitschaft, Zuverlässigkeit und Ausdauer bei der Umsetzung unseres Vorhabens. Bitte unterstützen Sie uns dadurch, dass Sie Ihren Kindern diese Notwendigkeiten immer wieder erklären und Gehör für die Nöte Ihres Kindes finden.

Wenn alle mithelfen, werden wir gesund durch diese herausfordernde Zeit kommen! Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden!

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung

 

Corona Elternbrief vom 18.04.2020

 

 

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie aus den aktuellen Pressemitteilungen sowie den Medien bereits zu entnehmen war, geht der Unterricht auch nach Ende der Osterferien noch nicht wie gewohnt weiter.
Wir müssen die aktuelle Lage als so herausfordernd und neu akzeptieren, wie sie sich darstellt. Zum Schutz aller Beteiligten steht noch kein Neustart des Unterrichts fest.

Eine Ausnahme ist für unsere Schüler der 10. Klasse vorgesehen. Für diese findet zwar auch weiterhin kein Unterricht statt. Ab Donnerstag, dem 23.04.2020, wird es aber ein tägliches Angebot für Prüfungsvorbereitungen in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch geben.
Dieses Angebot wird so gestaltet werden, dass die notwendigen Hygienevorgaben erfüllt sein werden. Die Organisation dieser Prüfungsvorbereitungen wird ab Montag, dem 20.04.2020 erfolgen. Dies wird Absprachen mit dem Schulträger bezüglich der Beförderung und der Umsetzung der Hygienevorgaben beinhalten. Sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind, werden wir Sie informieren.

Für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse soll der Unterricht voraussichtlich am 04.05.2020 wieder aufgenommen werden, wenn die aktuelle Lage es dann zulassen sollte.

Für die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass die bisherigen Abläufe fortgesetzt werden. Unsere Klassenleitungen werden mit Ihnen und Ihren Kindern weiter im regelmäßigen Kontakt bleiben und nicht nur für eine fortgesetzte Versorgung mit Lernmaterial sorgen, sondern Ihnen auch beratend zur Seite stehen. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder und die Kontaktführung mit unseren Koleginnen und Kollegen.

Uns ist klar, dass Sie vor noch nie gekannten Herausforderungen stehen. Daher möchten wir Sie nach besten Kräften unterstützen.
Ihre Anliegen nennen Sie also weiterhin bitte den Klassenleitungen, alternativ senden Sie bitte Ihre Anfragen an info@foerderschule-vollmerhausen.de . Mit dieser Mailadresse erreichen Sie unser Sekretariat, die Schulleitung und die Sozialarbeiterinnen, Frau Boxberg und Frau Kolbeck.

Wir melden uns in jedem Fall telefonisch zurück, wenn Sie Ihre Telefonverbindung hinterlassen.
In dringenden Angelegenheiten rufen Sie uns bitte wie gewohnt an (02261-974530) und besprechen den Anrufbeantworter. Wir rufen baldmöglichst zurück.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und dass Sie und Ihre Kinder gesund bleiben! Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Bever

Schulleiter

 

Schulschließung bis zu den Osterferien

 

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Schließung der Förderschule Vollmerhausen auf Grund der Corona Pandemie.

 

Liebe Eltern, Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Landesregierung NRW hat am Freitag, dem 13.03.2020 beschlossen, alle Schulen in NRW ab Montag, dem 16.03.2020, bis zum Ende der Osterferien zu schließen. Vorgesehener Unterrichtsbeginn nach den Osterferien ist zunächst der 20.04.2020.

Damit Sie, liebe Eltern und Personensorgeberechtigte, noch Regelungen zur Betreuung ihres Kindes treffen können, besteht die Möglichkeit, ihr Kind bei Betreuungsproblemen am Montag (16.03.2020) und am Dienstag (17.03.2020) noch zur Schule schicken.

An diesen beiden Tagen steht der Schülerspezialverkehr noch zur Verfügung. Eine Betreuung Ihres Kindes kann bei Bedarf gemäß Stundenplan bis zum Ende der 6. Stunde um 12.15 Uhr sichergestellt werden. Die FOGS entfällt.

Die Schüler, die am Montag ihr Praktikum beginnen, können ihr Praktikum wie geplant durchführen. Bei Komplikationen erfolgt bitte eine Meldung an die jeweilige Klassenleitung.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage und auf der Website des Schulministeriums www.schulministerium.nrw.de .

Bitte bleiben Sie auch im Kontakt mit der jeweiligen Klassenleitung. Wir werden Sie und Ihr Kind dabei unterstützen, die auf uns alle zukommende unterrichtsfreie Zeit zu einer wirksamen Förderung zu nutzen.

Ihre konkreten Fragen richten Sie bitte an:  info@foerderschule-vollmerhausen.de .

Die Herausforderung, die gerade auf uns zukommt, ist groß und nicht planbar. Gehen Sie bitte umsichtig mit der Lage um.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Kollegium und Schulleitung der Förderschule Vollmerhausen

E-Mail Verteiler


Wenn Sie in den E-Mail Verteiler unserer Schule aufgenommen werden möchten, um direkt über aktuelle Entwicklungen zu unserer Schulschließung auf Grund des Corona Viruses zu erfahren, schicken Sie uns eine E-Mail an:


info@foerderschule-vollmerhausen.de

Ihr Kontakt zu uns


Durch die Schulschließung ist das Sekretariat unter Umständen nicht immer besetzt. Nehmen Sie daher bitte nur per Mail mit uns Kontakt auf. Nennen Sie Ihren Beweggrund und die Telefonnummer unter der wir Sie erreichen können. Wir werden Sie zeitnah zurückrufen.


info@foerderschule-vollmerhausen.de

Beratung

In Zeiten der Schulschließung und Ausgangsbegrenzung werden Familien vor ganz neue Aufgaben gestellt. Nicht selten entstehen Stress, Probleme und Streitigkeiten. Unsere Sozialarbeiterinnen stehen Ihnen weiterhin beratend zur Seite. Melden Sie sich einfach unter der angegebenen E-Mail Adresse.

beratung@foerderschule-vollmerhausen.de

 

Eltern mit Versorgungsproblemen haben ein Anrecht auf eine Schülerbetreuung (1. bis 6. Schuljahr), wenn sie in einem der nachfolgenden Sektoren tätig sind und eine entsprechende Bescheinigung nachweisen.

Nachweise und Informierung bitte zwecks Planung der Betreuung an info@foerderschule-vollmerhausen.de

 

Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen Infrastruktur tätig:

  1. Sektor Energie

  • Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
  • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  1. Sektor Wasser, Entsorgung

  • Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
  • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  1. Sektor Ernährung, Hygiene

  • Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
  1. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

  • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  1. Sektor Gesundheit

  • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
  1. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen

  • insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
  • Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
  1. Sektor Transport und Verkehr

  • insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
  • Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
  1. Sektor Medien

  • insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
  1. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

  • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und

Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind

  • Gesetzgebung/Parlament
  1. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

  • Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

 

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierungwww.land.nrw

Wichtige Infos

  • Die Fortbildung mit Heinz-Peter Röhr am 30.03. entfällt!
  • Der Ausflug ins Phantasialand fällt leider aus.
  • Alle Klassenfahrten müssen leider abgesagt werden. Schon bezahlte Beiträge werden Ihnen zurückerstattet.
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    “Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Umgang mit Klassen- und Studienfahrten bis zum Beginn der Sommerferien geregelt. Demnach sind – unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs – in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen. Ebenso sind Wandertage oder Exkursionen zu außerschulischen Lernorten, wie z.B. Besuche von Museen, Theatern oder Sportveranstaltungen, bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich.” (Schulministerium NRW: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html)
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